Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
soeben erreichte uns eine Mail vom Kreis bzw. Gesundheitsamt, in der uns entgegen der neuen Einrichtungssschutzverordnung vom HKM dringend empfohlen wird, die Maskenpflicht auch im Unterricht beizubehalten:
„Aus fachlicher Sicht und nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt ergeht die klare Empfehlung an alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die Maskenpflicht (FFP 2) zumindest innerhalb der Räume – also auch am Platz in den Klassenräumen – durchweg beizubehalten. Vor dem Hintergrund der sich schnell ausbreitenden Delta-Variante und mit Blick auf z.B. Großbritannien, Portugal etc., wo die Fallzahlen - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen - wieder deutlich ansteigen, ist es aus infektiologischer Sicht nicht zu verantworten, die Kinder, die aktuell nahezu keine Chance auf einen Impfschutz haben, der aktuell nur schwer einschätzbaren Infektionsgefahr auszusetzen – die Mindestabstände sind bei uneingeschränktem Präsenzunterricht nicht einzuhalten. Beim Auftreten positiver Fälle müssten die betroffenen Schulklassen ohne Maskenschutz komplett quarantänisiert werden, was dazu führen kann, dass viele Kinder den ersten Teil ihrer Ferien in häuslicher Quarantäne verbringen müssten.“
Auf Basis dieser doch sehr klaren Einschätzung vom Gesundheitsamt möchten wir zum Schutze der Kinder und auch des teilweise noch ungeimpften Personals die zunächst kommunizierte Lockerung des Tragens des Mund-Nase-Schutzes zurücknehmen.
Bis zu den Ferien sollten innerhalb des Gebäudes auch im Unterricht am Patz alle den Mund-Nase-Schutz tragen, auf dem Schulhof und bei Unterricht im Freien ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes weiterhin nicht notwendig.